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Rechtliche Grundlagen

1.1 Stedi Hafen Konzession
Die Konzession des Hafens ist gleichzeitig die Betriebsbewilligung für die Hafenanlage und bestimmt die Zahl der Bootsliegeplätze, welche für die Nutzung zur Verfügung stehen.
Diese wurde am 29. Januar 2019 ausgestellt und ist bis am 28. Februar 2029 gültig. Die Erneuerung wird jeweils beim kantonalen Amt für Umwelt beantragt.
Konzession Hafenanlage

1.2 Bootsstege Horn/Bügen und Bojenfeld Bügen Konzession
Die Konzession der Bootssteganlagen Bügen und Horn beinhaltet auch die Bojen im Bojenfeld Bügen und bestimmt die Anzahl der Bootsliegeplätze an den Stegen und im Bojenfeld. Die Konzession ist am 31. August 2021 erneuert worden und ist bis am 28. Februar 2029 gültig.
Konzession Bootsstege, Bojenfeld und Uferliegeplätze

1.3 Bootsstationierungsreglement
Das Bootsstationierungsreglement wurde von der zuständigen kantonalen Behörde geprüft und am 27. September 2020 von den Ermatinger Stimmbürgern genehmigt.
Bootsstationierungsreglement

1.4 Gebührenordnung zum Bootsstationierungsreglement
Die Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat am 10. August 2021 verabschiedet und ist Bestandteil vom Bootsstationierungsreglement.
Gebührenordnung zum Bootsstationierungsreglement

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