Absolutes Feuerwerksverbot und verschärftes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der grossen Brandgefahr gilt im Kanton Thurgau ein absolutes Feuerwerksverbot. Zudem wird das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ab dem 24. Juli 2026 auf 200 Meter ab Waldrand ausgeweitet.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter News.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und die Einhaltung der angeordneten Massnahmen.

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