Direkt zum Inhalt springen

Sicherheitskonzept

5.1 Unfall - Notfallkonzept
Die erste Hilfe kann über den Hafenmeister oder direkt mit der Kantonalen Notrufzentrale KNZ organsiert werden (Merkblatt Notfall an Bord).
Der Erste-Hilfe-Koffer befindet sich im Hafenmeisterbüro. Der Defibrillator ist im Zollhaus gleich im Eingangsbereich auf der linken Seite installiert. Der zentrale Sammelplatz / Meeting-Point vor dem Hafenmeisterbüro ist gekennzeichnet.

Notruf Nummern:
Polizei             117
Feuerwehr      118
Sanität            144
Int. Notruf       112
Hafenmeister  079 921 82 72

5.2 Hochwasser
Am Untersee gelten die folgen Hochwasser-Gefahrenstufen (Pegel Berlingen):
GS 1    Pegelwert unter 396.4 m ü. Meer
GS 2    Pegelwert 396.4 bis 396.6 m ü. Meer
GS 3    Pegelwert 396.6 bis 396.8 m ü. Meer
GS 4    Pegelwert 396.8 bis 397.05 m ü. Meer
GS 5    Pegelwert über 397.05 m ü. Meer

Entsprechend der Hochwasserpegelstände müssen bei der Hafenanlage, besonders bei den elektrischen Anlageteilen aber auch bei der kritischen Infrastruktur, einige bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Dazu sind entsprechende Checklisten vorhanden und das Personal ist instruiert.

5.3 Niedrigwasser
Auch ein zu tiefer Wasserpegelstand löst einige Aktionen aus. Es kann dazu führen, dass einige Boote nicht mehr bewegt werden können und somit z.B. ein Auswassern verhindert wird und dies wiederum zu Umweltschäden führen kann. Der Hafen hat bei Wasserstand 395.0 m ü. Meer eine nominelle Tiefe von 1.70m. Die Boote werden entsprechend ihren registrierten Tiefgängen abgerufen. Die Besitzer werden rechtzeitig informiert und aufgefordert ihre Boote durch Verlegen in andere Anlagen oder Auswassern zu entfernen. Auch hier sind entsprechende interne Checklisten vorhanden.

5.4 Feuer
Feuer auf einem Boot kann sehr grosse Schäden verursachen und ein Brand und dessen Folgen werden meistens unterschätzt. Ein Brand kann sehr schnell auch auf andere Boote übergreifen. Der Feuerlöscher auf dem Boot kann nur kleinere Brände löschen. Die örtliche Feuerwehr hat entsprechende Kenntnis und die notwendige Ausrüstung. Daher sollte die Feuerwehr schnellstmöglich alarmiert werden.
Massnahmenplan Feuer an Bord

5.5 Gewässerverschmutzung
Der Stedi Hafen sowie der Steg Horn grenzen unmittelbar an die Natur- und Vogelschutzzone «Ermatinger Becken». Aber auch der Steg Bügen und das Bojenfeld im Bügen sind nicht weit davon entfernt. Sollte bei einem Boot Treibstoff wie Benzin, Diesel oder auch Glykol in den See auslaufen, ist sofort und unmittelbar der Hafenmeister oder die Feuerwehr zu informieren/alarmieren.
Massnahmenplan Benzin- oder Ölverschmutzung im Wasser

5.6 Grund- / Landverschmutzung
Sollte jemandem im Hafen oder an den Stegen bzw. Bojen ein Treibstoffkanister oder auch ein batteriebetriebener Gegenstand (z.B. Handy) ins Wasser fallen, so ist unmittelbar der Hafenmeister zu informieren. Dieser ist entsprechend ausgerüstet und kann den Gegenstand bergen bevor eine Gewässerverschmutzung stattfindet.
Auf dem Land, z.B. beim Boote Ein- oder Auswassern muss verhindert werden, dass keine Flüssigkeiten (Öl, Diesel, Benzin, Glykol) auslaufen. Jegliche Vorkommnisse sind unmittelbar dem Hafenmeister zu melden.

Grundsätzlich darf nur auf Waschplätzen mit entsprechenden Schmutzabscheidern das Boot im Unterwasserbereich abgespritzt werden.
Massnahmenplan Benzin- oder Ölverschmutzung an Land

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Lupe Suche starten
real estate