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Anpassung Fahrverbot Seestrasse, Triboltingen

12.02.2025
Gemeinde, Ort
Ermatingen, Triboltingen

Strasse, Weg
Seestrasse

Antragssteller
Politische Gemeinde Ermatingen

Anordnung
Anpassung Fahrverbot

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

Das Signal 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder" mit Zusatz "Forst- und Landwirtschaft gestattet" (bestehend) und "Durchfahrt für Ein- und Auswasserungen gestattet" (neu) werden gemäss Antrag und Situationsplan vom 21. November 2024 genehmigt.

Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Ermatingen eingesehen werden.

Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

Frauenfeld, 12. Februar 2025
Departement für Bau und Umwelt