Quellensteuer
Seit dem 1. Januar 2023 wird die Quellensteuer zentral von der Steuerverwaltung Thurgau verwaltet. Die Gemeinden sind nicht mehr für Aufgaben im Zusammenhang mit der Quellensteuer zuständig. Dazu gehört auch die Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen, die nun direkt von der Steuerverwaltung übernommen wird.Für Fragen oder die Bestellung einer Ansässigkeitsbescheinigung steht Ihnen die Abteilung Natürliche Personen, Ressort Quellensteuer, der Kantonalen Steuerverwaltung Thurgau gerne zur Verfügung. Sie können die Mitarbeitenden per E-Mail quellensteuer.sv@tg.ch kontaktieren oder telefonisch unter +41 58 345 31 71 erreichen.