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Alessia Seiler
Leiterin Krankenkassenkontrollstelle
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Jara Sturzenegger
Stv. Leiterin Krankenkassenkontrollstelle
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Individuelle Prämienverbilligung

Für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gewährt der Kanton Thurgau die Individuelle Prämienverbilligung zur Unterstützung bei der Zahlung der obligatorischen Krankenversicherung. Dabei gilt das Antragsprinzip.

Die anspruchsberechtigten Personen erhalten, mit Stichtag 1. Januar, im Frühjahr automatisch ein Antragsformular, welches bis spätestens 31. Dezember des entsprechenden Jahres bei uns eingereicht werden muss. Ansonsten verfällt der Anspruch.

Falls sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nachträglich ändern, kann innerhalbt von 30 Tagen ab Rechtskraft eine Neubemessung beantragt werden. Wird diese Frist verpasst, verfällt der Anspruch. Eine Neubemessung kann auf folgenden Grundlagen erfolgen:
  • die definitive Steuerschlussrechnung
  • die EL-Rückforderungsverfügung
  • den Entscheid zum Bezug von Sozialhilfe
  • den Entscheid über die Neuberechnung der Quellensteuer