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Schlichtungsbehörde in Mietsachen

Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller mietrechtlichen Angelegenheiten. Zu den Aufgaben der Schlichtungsbehörde gehört die Beratung in allen Mietfragen. Bei Streitigkeiten wird versucht, eine Einigung zu erzielen. Zudem werden Entscheide über Kündigungen oder Erstreckungen des Mietverhältnisses sowie über die Verwendung hinterlegter Mietzinse gefällt.

Schlichtungsbehörde im Mietwesen Kreuzlingen
Sekretariat:
Jeannette Angst
Marktstrasse 4
8280 Kreuzlingen
Tel. +41 71 677 62 31
jeannette.angst@kreuzlingen.ch

Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt und besteht aus einem unabhängigen Vorsitzenden sowie je einer Vertreterin oder eines Vertreters der Vermieter- und Mieterseite.

Dieter Studer, lic. iur., Präsident
Nicolas Mohr, lic. iur., Vize-Präsident
Addisalem Hebeisen (Mietervertreterin, Mitglied)
Sandra Specker (Vermietervertreterin, Mitglied)
Sandra Derrer (Ersatz Vermietervertreterin, Mitglied)
Anna Ferrante (Ersatz Mietervertreterin, Mitglied)

Mieter-Fragen
Diese Internetplattform führt unter der Rubrik "Ratgeber Mietrecht" die Beratungsstelle für Mieterinnen und Mieter in Zusammenarbeit mit HelpOnline des Beobachters und ist kostenfrei: