Strassenaufbrüche
Planen Sie Bauarbeiten, die einen Aufbruch von Strassenflächen in der Gemeinde Ermatingen erfordern? Bitte beachten Sie, dass eine Aufbruchanzeige nur auf Basis eines bewilligten Projekts eingereicht werden kann.
Die Aufbruchanzeige ist spätestens 8 Tage vor dem geplanten Baubeginn an folgende Adresse zu senden:
- E-Mail: tb@ermatingen.ch
- Post: Politische Gemeinde Ermatingen, Bauverwaltung, Hauptstrasse 88, 8272 Ermatingen
Werkleitungspläne können auf Anfrage bereitgestellt werden. Bitte denken Sie daran, dass mit den Grabarbeiten erst begonnen werden darf, wenn eine unterzeichnete Bewilligung vorliegt und Sie sich vorab mit unserem Werkhof (Telefon: 079 215 01 61) abgestimmt haben.
Wir danken Ihnen für die Einhaltung dieser Vorgaben und stehen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten gerne zur Verfügung!