Adressauskunft
Für die Erteilung von Auskünften über Personen ist es zwingend erforderlich, den Einwohnerdiensten einen Nachweis für ein berechtigtes Interesse vorzulegen. Solche Nachweise können beispielsweise in Form von Rechnungskopien, Verlustscheinen oder Verträgen erbracht werden.Die Anfrage muss schriftlich eingereicht werden, da aus Gründen des Datenschutzes keine telefonischen Auskünfte erteilt werden. Für die Bearbeitung wird pro Adresse eine Gebühr von Fr. 10.00 erhoben.