Hundesteuer
Die Hundesteuer wird für die nötigen Infrastruktur in der Gemeinde verwendet.- Erster Hund: Fr. 80.00 / Jahr
- jeder weitere Hund im gleichen Haushalt: Fr. 130.00 / Jahr
Die Hundesteuer ist zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungstellung. Falls ein Hund stirbt oder weitergegeben wird, erfolgt von Gesetzes wegen keine Rückerstattung.