Bestellung Versicherungsausweis (AHV)
Jede in der Schweiz versicherte Person sollte eine 13-stellige AHV-Nummer besitzen, die in der Regel auf der Krankenversicherungskarte ersichtlich ist.
Falls keine Krankenversicherungskarte mit einer AHV-Nummer vorhanden ist, kann ein Versicherungsausweis beantragt werden:
- Unselbständig Erwerbstätige: über den Arbeitgeber
- Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige: bei der kantonalen Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle
Sind Sie selbständigerwerbend oder nichterwerbstätig, können Sie den Ausweis online beantragen oder direkt bei uns am Schalter.
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