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Corinne Frei
Leiterin Bauverwaltung
071 663 30 26
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Flurwesen

Die Flurkommission ist die Zuständige Kommission bei Anliegen in Bezug auf flurrechtliche Angelegenheiten. Anhand der gegebenen Gesetze und Reglemente versucht die Flurkommission den Konflikt zu schlichten und zu lösen. 

Bezüglich Abständen und Höhen von Pflanzungen bzw. Einfriedungen sind auf dem eigenen Grundstück gewisse Regeln einzuhalten. Sollten zwischen den Nachbarn aus diesem Grund Unstimmigkeiten auftreten, steht Ihnen die Bauverwalterin bei entsprechenden Fragestellungen beratend zur Seite.

Bei einem vorhandenen Konflikt bitten wir Sie um schriftliche Eingabe Ihres Anliegens. Ihre Eingabe hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Die Flurkommission wird dann einberufen, versucht zu vermitteln oder muss gegebenenfalls einen Entscheid durch den Gemeinderat verfügen lassen.


Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen und Wegen
Die Eigentümer von Liegenschaften an öffentlichen Strassen und Wegen (inklusive Fusswege und Trottoire) sind verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher jederzeit so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassenraum hineinragen und die Übersicht auf den Strassen und Wegen nicht gefährden. Diese gesetzlichen Vorschriften dienen der Verkehrssicherheit und helfen, Unfälle und schlimmstenfalls daraus entstehende Rechtsfragen zu vermeiden.

Wir bitten alle Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer, die Pflanzen entsprechend unter Schnitt zu halten.