
öffentliche Auflagen
Untenstehend finden Sie die aktuellen öffentlichen Auflagen. Es wird nur Inhalt eingezeigt, sofern Fristen zu öffentliche Auflagen laufen.
Bei Baugesuchen können die Formulare resp. die Pläne im Rathaus während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten am Front-Office im Erdgeschoss eingesehen werden.
Eine Einsprache ist innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung, zu Handen des Gemeinderates Ermatingen, einzureichen.
Neues aus «öffentliche Auflagen»
17.01.2025