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Alessia Seiler
Leiterin Krankenkassenkontrollstelle
071 663 30 27
E-Mail
Jara Sturzenegger
Stv. Leiterin Krankenkassenkontrollstelle
071 663 30 33
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Krankenversicherungspflicht

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung ist jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz verpflichtet, eine Schweizer Krankenversicherung abzuschliessen. Dieser Abschluss muss bei einer Neueinreise oder einer Geburt innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Die Obligatorische Schweizer Krankenversicherung wird durch die Krankenkassenkontrollstelle geprüft. In besonderen Fällen ist es möglich, sich von der Schweizer Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dafür und bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne bei uns melden.