Fristverlängerung / eFristverlängerung
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie eine elektronische Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann nur bis zum 30. September verlängert werden.In begründeten Ausnahmefällen kann nach dem 30. September eine weitere Verlängerung bis 30. November schriftlich oder per E-Mail beim Steueramt beantragt werden.