Invalidenrente
Anspruch auf IV-Leistungen haben Personen, die wegen eines länger andauernden Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder im Alltag eingeschränkt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden körperlich, psychisch oder geistig ist, oder ob er angeboren, durch Krankheit oder einen Unfall entstanden ist.Das Anmeldeformular kann sowohl von Erwachsenen sowie auch von Minderjährigen ausgefüllt werden, wenn der Gesundheitsschaden die Erwerbstätigkeit voraussichtlich beeinträchtigen wird. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne bei uns melden.