Selbständigerwerbende
Die AHV, IV und EO unterscheiden zwischen unselbständigerwerbenden und selbständigerwerbenden Personen. Unselbständig Erwerbende sind angestellt und erhalten einen Lohn, während Selbständigerwerbende auf eigene Rechnung arbeiten und ihr wirtschaftliches Risiko tragen. Ob jemand als selbständig oder unselbständig gilt, beurteilt die Ausgleichskasse basierend auf den wirtschaftlichen Verhältnissen.Das Anmeldeformular zur Prüfung können Sie online ausfüllen oder bei der Gemeinde Ermatingen beantragen. Zudem stehen wir Ihnen bei Unklarheiten zur Verfügung.