Suche
Jara Sturzenegger
Leiterin Einwohnerdienste
071 663 30 33
E-Mail
Alessia Seiler
Stv. Leiterin Einwohnerdienste
071 663 30 27
E-Mail

Anmeldung / Abmeldung / Adressänderung

Melden Sie uns einen Zuzug nach Ermatingen / Triboltingen, einen Umzug innerhalb der Gemeinde oder einen Wegzug in eine andere Gemeinde innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Meldung mit dem Online-Service “eUmzug“

Bequem und in nur einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden. Sie werden durch die Umzugsmeldung durchgeführt.

Bitte stellen Sie uns die benötigten Unterlagen per E-Mail zu.

Meldung persönlich am Schalter

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:
  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben, 
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten aufweisen, 
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten.

Benötigte Unterlagen und Kosten bei einem Zuzug

Schweizer Staatsangehörige:
  • Identitätskarte oder Reisepass
  • Miet- bzw. Kaufvertrag oder Wohnbestätigung
  • Krankenkassennachweis
  • Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos

Ausländische Staatsangehörige:
  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
  • Miet- bzw. Kaufvertrag oder Wohnbestätigung
  • Krankenkassennachweis
  • Ausländerbewilligung
  • Heimatliche Zivilstandsdokumente
  • Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt des Migrationsamtes
  • Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos. Für die Bearbeitung und Erteilung der Aufenthaltsbewilligung fallen Kosten an.

 

Minderjährige Kinder:

  • Identitätskarte oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Sorgerechtsentscheid
  • Krankenkassennachweis

Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) in Ermatingen

Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Ermatingen zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.

Der Entscheid, ob Sie in Ermatingen einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

Benötigte Unterlagen und Kosten:
  • Heimatausweis (nach positiver Rückmeldung)
  • Identitätskarte oder Reisepass
  • Miet- bzw. Kaufvertrag oder Wohnbestätigung
  • Die Anmeldung ist kostenlos. Für eine allfällige rechtliche Beurteilung und einen Entscheid fallen Kosten an.