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Jara Sturzenegger
Leiterin Hundekontrolle
071 663 30 33
E-Mail
Alessia Seiler
Stv. Leiterin Hundekontrolle
071 663 30 27
E-Mail

Meldepflicht bei der Gemeinde

Anmeldung
Die Anmeldung eines Hundes in der Gemeinde kann mittels Anmeldeformular gemacht werden. Bitte stellen Sie uns zusammen mit dem Anmeldeformular folgende Unterlagen zu:
  • Kopien Hundebüchlein
  • Versicherungspolice Haftpflichtversicherung (Deckungssumme 3 Mio.)
  • Bestätigung über Besuch Hundekurs oder Anmeldung  zum Hundekurs

Meldepflicht bei bereits registrierten Hunden
Halter registrierter Hunde müssen uns Änderungen ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod ihres Hundes innert 10 Tagen melden.

Obligatorische Hundeausbildung

Das Thurgauer Hundegesetz schreibt vor, dass wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens 10 Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter zulässt, einen Welpenkurs.

Haftpflichtversicherung

Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Franken abgeschlossen haben.

Der entsprechende Nachweis ist der Gemeinde einzureichen.

Bewilligungspflicht potentiell gefährlicher Hunde

Für bewilligungspflichtige Hunde ist im Kanton Thurgau grundsätzlich
das Veterinäramt zuständig. Wer einen potentiell gefährlichen Hund oder einen Hund aus einer Kreuzung mit einem potentiell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt eine kantonale Bewilligung. Diese ist im Voraus einzuholen.
Neuzuzüger müssen das Bewilligungsgesuch innert 10 Tagen beim Veterinäramt einreichen. Die Bewilligung basiert auf einer Beurteilung der
Wesenssicherheit des Hundes.

Mit dem Bewilligungsgesuch sind dem Veterinäramt folgende Unterlagen einzureichen: Handlungsfähigkeitszeugnis, Wohnsitzbestätigung, Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister, Nachweispapiere über die Herkunft des Hundes und
über Kenntnisse im Hundewesen, Police der Haftpflichtversicherung,
Passfoto, Mikrochipnummer, Kostenvorschuss Fr. 500.-