Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz) in Ermatingen
Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Ermatingen zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.Der Entscheid, ob Sie in Ermatingen einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.
Benötigte Unterlagen und Kosten:
- Heimatausweis (nach positiver Rückmeldung)
- Identitätskarte oder Reisepass
- Miet- bzw. Kaufvertrag oder Wohnbestätigung
- Die Anmeldung ist kostenlos