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Alessia Seiler
Leiterin AHV/IV-Zweigstelle, Krankenkassenkontrollstelle
071 663 30 27
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Jara Sturzenegger
Stv. Leiterin AHV/IV-Zweigstelle
071 663 30 33
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Arbeitgeber Hausdienst

Wenn Sie Hausdienstarbeitnehmende beschäftigen, sind Sie verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen – unabhängig davon, ob der Lohn unter 2'300 Franken im Jahr liegt. Im Privathaushalt ist jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.

Die Anmeldung können Sie bequem online ausfüllen und absenden. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.