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Erwerbsersatzentschädigung (EO, MSE, EAE, BUE, AdopE)
Die Erwerbsersatzordnung (EO) bietet finanzielle Unterstützung in verschiedenen Lebenssituationen:
Mutterschaftsentschädigung:
Unterstützt Mütter während der Mutterschaftszeit.
Anspruch besteht während 14 Wochen ab Geburt.
Entschädigung des anderen Elternteils:
Unterstützt Väter oder die Ehefrau der Mutter nach der Geburt eines Kindes.
Anspruch besteht für 14 Tage, die innerhalb von sechs Monaten bezogen werden können.
Betreuungsentschädigung:
Für Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit zur Betreuung eines schwer kranken oder verunfallten Kindes unterbrechen müssen.
Für Personen im Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz.
Für diejenigen, welche Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten müssen.
Adoptionsentschädigung:
Für Eltern, die ein Kind unter vier Jahren adoptieren.
Anspruch besteht während 14 Wochen.
Für weitere Informationen zu den verschiedenen EO-Entschädigungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie individuell und unterstützen Sie bei Ihren Anliegen!
Mutterschaftsentschädigung:
Unterstützt Mütter während der Mutterschaftszeit.
Anspruch besteht während 14 Wochen ab Geburt.
Entschädigung des anderen Elternteils:
Unterstützt Väter oder die Ehefrau der Mutter nach der Geburt eines Kindes.
Anspruch besteht für 14 Tage, die innerhalb von sechs Monaten bezogen werden können.
Betreuungsentschädigung:
Für Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit zur Betreuung eines schwer kranken oder verunfallten Kindes unterbrechen müssen.
Für Personen im Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz.
Für diejenigen, welche Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten müssen.
Adoptionsentschädigung:
Für Eltern, die ein Kind unter vier Jahren adoptieren.
Anspruch besteht während 14 Wochen.
Für weitere Informationen zu den verschiedenen EO-Entschädigungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie individuell und unterstützen Sie bei Ihren Anliegen!