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Corinne Frei
Leiterin Bauverwaltung
071 663 30 26
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Brandschutz und Kaminfegerwesen

Brandschutz

(Feuerschutzbewilligung, Gesuche Erstellung/Ersatz Feuerungsanlagen)

Die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) prüft im Auftrag der Bauverwaltung die eingehenden Baugesuche auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften. Für Industrie- und Gewerbebauten sowie grössere Bauvorhaben ist das Feuerschutzamt des Kantons Thurgau zuständig.

Wir bitten Sie sämtliche Gesuche bei der Bauverwaltung der Gemeinde Ermatingen und nicht direkt bei der GVTG einzureichen. Die Bauverwaltung wird die Gesuche auf ihre Vollständigkeit prüfen und an den Brandschutzexperten der Gemeinde weiterleiten.

Zuständiger Brandschutzexperte der Gemeinde Ermatingen 
Gebäudeversicherung Thurgau, Frauenfeld:
Herr Eric Iselin
Tel. 052 724 90 91
eric.iselin@gvtg.ch


Gemeindefeuerschutz

(periodische Feuerungskontrolle)

Die Gemeinde ist für die Überwachung und Einhaltung der Emissionsbegrenzung bei Feuerungsanlagen gemäss der Luftreinhalteverordnung (LRV) des Bundes zuständig. Feuerungsanlagen (Oel, Gas, Holz) müssen periodisch kontrolliert werden. Walter Tanner ist im Auftrag der Bauverwaltung für die periodische Feuerungskontrolle veranwortlich. 

Zuständiger Feuerungskontrolleur der Gemeinde Ermatingen
Herr Walter Tanner, Kreuzlingen
Tel. 071 670 11 03
info@kaminfeger-tanner.ch


Kaminfegerwesen

Eigentümer von Gebäuden sowie Nutzer von Anlagen müssen sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Kontroll- und Reinigungsarbeiten an ihren Feuerungs- und Abgasanlagen regelmässig durch einen im Kanton Thurgau zugelassenen Kaminfeger oder eine zugelassene Kaminfegerin durchgeführt werden. Durch die liberalisierung des Kaminfegerwesens kann ein zugelassener Kaminfeger nach eigener Wahl beauftragt werden.