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Eliane Haldemann
Leiterin Steueramt ad interim
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Elena Tartaglione
Mitarbeiterin Steueramt
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Stundungs- und Erlassgesuche

Bei Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit, eine Stundung oder Ratenzahlung zu beantragen. In Härtefällen kann ein vollständiger oder teilweiser Steuererlass gewährt werden. Der entsprechende Antrag ist bei beim Steueramt einzureichen.