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Revision Ortsplanung

Aktuelles

Anwendbarkeit der baurechtlichen Bestimmungen
Anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 31. August 2022 stimmte eine deutliche Mehrheit der Stimmberechtigten der revidierten Ortsplanung zu und genehmigte somit den überarbeiteten Zonenplan und das neue Baureglement der Gemeinde Ermatingen. Während der seinerzeitigen öffentlichen Auflage gingen insgesamt 12 Einsprachen zum Zonenplan und Baureglement ein, welche der Gemeinderat im Mai 2022 erledigte. Gegen den Einspracheentscheid des Gemeinderates konnte innert 30 Tagen nach der genannten Gemeindeversammlung bzw. nach dem Beschluss der Stimmberechtigten beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau Rekurs erhoben werden. Von dieser Möglichkeit haben drei der seinerzeitigen Einsprecher Gebrauch gemacht.

Solange diese Rekurse nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, wird es für den Kanton nicht möglich sein, die revidierte Ortsplanung von Ermatingen oberbehördlich zu genehmigen. Aufgrund dessen wird es dem Gemeinderat auch verunmöglicht, den Termin für das Inkrafttreten des neuen Zonenplans und Baureglements festzulegen.

Mit dem Inkrafttreten der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (abgekürzt IVHB) wurden die Gemeinden im Kanton Thurgau angehalten, ihre Rahmennutzungspläne bis spätestens 31. Dezember 2022 an das kantonale Planungs- und Baugesetz anzupassen. Eine Fristerstreckung über dieses Datum hinaus ist gesetzlich nicht vorgesehen und deshalb nicht möglich. Da wie dargelegt die Ortsplanung von Ermatingen noch nicht rechtskräftig ist, gelten daher ab dem 1. Januar 2023 in Ermatingen die neuen Begriffe und Messweisen nach IVHB bzw. nach der kantonalen Verordnung zum Planungs- und Bau-gesetz und zur IVHB.

Damit sind in Ermatingen Baugesuche, die nach dem 1. Januar 2023 der Bauverwaltung eingereicht werden, nach dem neuen Recht zu beurteilen, selbst wenn noch kein neues Baureglement in Kraft gesetzt werden konnte. Baugesuche, welche bis zum 31. Dezember 2022 bei der Bauverwaltung eingehen, werden noch nach den aktuellen Baurechtsbestimmungen beurteilt.

Der Gemeinderat hofft daher auch im Sinne der Rechtssicherheit, dass über diese Rekurse möglichst bald entschieden wird und damit die revidierte Ortsplanung in Rechtskraft erwachsen kann.

Statusbericht Dezember 2023

Ortsplanrevision weiter hängig
Die bisherige kommunale Planung stammt aus den Jahren 1999 (Richtplan) und 2004 (Rahmennutzungsplan mit Zonenplan und Baureglement). Die Gemeinden sind nach dem kantonalen Planungs- und Baugesetzes verpflichtet, ihre Kommunalplanung (Richtplan und Rahmennutzungsplan) sowie soweit erforderlichen Sondernutzungspläne periodisch und bei erheblich geänderten Verhältnissen anzupassen. Seit der Revision der letzten Ortsplanung wurden das übergeordnete Recht und die übergeordneten Pläne mehrfach angepasst. Entsprechend hat die Gemeinde in den letzten Jahren die Revision der Planungsinstrumente (Ortsplanrevision) durchgeführt.

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 31. August 2022 hat die Bürgerschaft der Ortsplanrevision zugestimmt. Darauf folgend wurden während der ordentlichen Rechtsmittelfrist Rekurse zuhanden des Departements für Bau und Umwelt gegen die Ortsplanung eingereicht. Nach einer etwas mehr als einjährigen Bearbeitungsfrist des Kantons erfolgte die mehrheitliche Genehmigung der Ortsplanrevision per 31. Oktober 2023 und wies gleichzeitig die eingereichten Rekurse ab. 

Die Genehmigungsentscheide resp. die Entscheide der Rekursabweisungen waren wiederum mit entsprechenden Rechtsmitteln versehen. Innerhalb dieser Frist, welche am 1. Dezember 2023 auslief, wurde gegen die genannten Entscheide Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Dies bedeutet, dass die Ortsplanrevision weiterhin nicht in Rechtskraft erwächst und somit das bisherige Baureglement und Zonenplan für einzureichende Baugesuche unter Anwendung der übergangsrechtlichen Bestimmungen gilt.