Familienzulagen
Familienzulagen dienen der Unterstützung bei den Kosten für die Versorgung von Kindern. Dazu gehören im Thurgau Kinder- und Ausbildungszulagen. Laut Gesetz erhalten Eltern monatlich pro Kind mindestens 200 Franken als Kinderzulage und 250 Franken als Ausbildungszulage.Anspruch haben Arbeitnehmende, Selbstständige, Nichterwerbstätige mit geringem Einkommen sowie arbeitslose Mütter mit Mutterschaftsentschädigung. Für Beschäftigte in der Landwirtschaft gibt es besondere Regelungen.
Die Anmeldung kann über das Online-Formular direkt von Kunden oder Kundinnen, Arbeitnehmenden oder Arbeitgeber eingereicht werden. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.