Grundbuchamt und Notariat
Das Grundbuchamt verwaltet und führt das öffentliche Grundbuch, das alle Grundstücke und Immobilien einer Region oder eines Landes dokumentiert. Es ist verantwortlich für die Eintragung von Grundstückseigentümern, Belastungen, Hypotheken und anderen Rechten an Grundstücken.Das Notariat ist zuständig für die Beurkundung und Beglaubigung von rechtlichen Dokumenten und Verträgen. Es stellt sicher, dass rechtliche Transaktionen ordnungsgemäss dokumentiert und rechtlich verbindlich sind.