Gastgewerbe
Ab dem 1. Januar 2024 gilt das neue kantonale Gastgewerbegesetz. Die Gemeindeverwaltung Ermatingen steht Ihnen weiterhin als Ansprechpartnerin für alle Anliegen rund um das Gastgewerbe zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen.Neue Betriebe erhalten eine Bewilligung, wenn die Räumlichkeiten und Einrichtungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bei Umbauten, Renovationen oder einer Umnutzung ist vorab ein Baugesuch einzureichen. Gastgewerbebewilligungen können an Bedingungen geknüpft oder zeitlich begrenzt sein.
Bitte reichen Sie Ihr Gesuch mindestens zwei Monate vor der geplanten Eröffnung oder Betriebsübernahme bei der Gemeindeverwaltung Ermatingen ein. Eine frühzeitige Einreichung hilft, Verzögerungen zu vermeiden.