Organisation von Bestattungen
Jeder Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen nach Eintritt des Todes dem Bestattungsamt gemeldet werden.
Wir veranlassen:
- die Überführung der verstorbenen Person vom Sterbeort
- die Anmeldung einer allfälligen Kremation
- die Überführung des Leichnams ins Krematorium
- die Amtliche Publikation in den Anschlagskästen und der Thurgauer Zeitung (freiwillig)
- die Grabaushebung