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Alessia Seiler
Leiterin AHV/IV-Zweigstelle, Krankenkassenkontrollstelle
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Jara Sturzenegger
Stv. Leiterin AHV/IV-Zweigstelle
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EL Krankheits- und Behinderungskosten

Zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen (EL) können Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden. Die Maximalbeträge für die Rückvergütung betragen für Alleinstehende CHF 25'000, für Ehepaare CHF 50'000 und für Heimbewohner CHF 6'000. Die Kosten müssen innerhalb von 15 Monaten nach der Rechnungsstellung eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Vergütung. Im Todesfall muss der Antrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Todesdatum eingereicht werden. Für die Prüfung benötigen wir vollständige Belege.

Weitere Informationen zu den einzelnen Krankheits- und Behinderungskosten entnehmen Sie bitte den Merkblättern. Die Krankheits- und Behinderungskosten können Sie gerne über das Online-Formular direkt einreichen. Falls es Ihnen nicht möglich ist, dürfen Sie uns diese gerne zustellen und wir erledigen das für Sie.