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Anpassung Fahrverbot Brunnengässli Ermatingen
12.02.2025
Gemeinde, OrtErmatingen
Strasse, Weg
Brunnengässli
Antragssteller
Politische Gemeinde Ermatingen
Anordnung
Fahrverbot
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
Das Signal 2.14 "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder" mit Zusatz "Zubringer gestattet" werden gemäss Antrag vom 6. Dezember 2024 und revidiertem Signalisationsplan vom 20. Januar 2025 genehmigt.
Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Ermatingen eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
Frauenfeld, 12. Februar 2025
Departement für Bau und Umwelt