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Verantwortungsvoll mit Hunden unterwegs
02.04.2025
In letzter Zeit haben uns mehrere Beschwerden über frei herumlaufende Hunde in Parkanlagen erreicht. Laut dem kantonalen Hundegesetz müssen Hunde in Park-, Schul-, Spiel- und Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen stets an der Leine geführt werden.
Besonders im Frühling ist es ausserdem wichtig, beim Spaziergang mit Ihrem Hund entlang von Feldern und Wiesen aufmerksam zu sein. Hunde, die abseits der Wege laufen, können frisch angesäte Felder und Naturwiesen erheblich beschädigen.