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Leinenpflicht für Hunde

01.04.2025

Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.

Aus diesem Grund gilt vom 1. April bis 31. Juli die gesetzliche Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Dies verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht. Verantwortungsvolle Hundehalterinnen und Hundehalter halten sich daran. Von dieser gesetzlichen Leinenpflicht ausgenommen sind Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und bei der Ausbildung.

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere!