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Korrekte Grüngutentsorgung
15.04.2025
In der letzten Zeit wurde wieder vermehrt festgestellt, dass Lebensmittelreste und nicht kompostierbare Abfälle wie Plastik in den Grüngutmulden entsorgt werden. Dies beeinträchtigt die Qualität des Grüngutes und erschwert die Verarbeitung.
Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner dringend, sich an die Entsorgungsvorschriften zu halten und nur zulässiges Entsorgungsgut in die Grünmulden zu werfen.
Was darf in die Grünmulde:
Pflanzliche Gartenabfälle, ungekochte Küchenrüstabfälle, Laub, Rasenschnitt, Hecken- und Strauchschnitt bis max. 8cm Durchmesser, Blumen, Balkon- und Topfpflanzen ohne Gefäss
Was gehört nicht in die Grünmulde:
Gekochte Küchenabfälle, Fleischprodukte, Plastik, Keramik und Steine, Papier, Glas usw.