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Auflage Konzession Parzelle Nr. 662
25.04.2025
Öffentliche Auflage einer KonzessionGestützt auf § 13 des Wassernutzungsgesetzes des Kantons Thurgau (WNG,RB 721.8)
Departement für Bau und Umwelt
Erneuerung Konzession mobiler Schwimmsteg, Leiter / Politische Gemeinde Ermatingen / Parzelle Nr. 662 / Grundbuch Ermatingen
Christian Rutishauser, Westerfeldstrasse 74, 8272 Ermatingen, beabsichtigt die Wasserfläche vor der Parzelle Nr. 662 in Ermatingen für einen mobilen Schwimmsteg mit Leiter zu nutzen.
Es handelt sich um die Erneuerung einer bisherigen Konzession für bestehende Anlagen. Die betroffene Wasserfläche beträgt insgesamt ca. 12 m2. Es werden keine neuen Anlagen erstellt.
Die Konzession soll für 10 Jahre erteilt werden.
Öffentliche Auflage: 25. April 2025 bis 14. Mai 2025
Einsprachen gegen die Nutzung der Wasserfläche und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeindeverwaltung Ermatingen, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt, einzureichen.
Frauenfeld, 9. April 2025
Departement für Bau und Umwelt