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Erfüllung der Schiesspflicht

22.04.2025

Die Schiesspflicht für schiesspflichtige Angehörige der Armee ist bis am 31. August 2025 in einem anerkannten Schiessverein zu erfüllen.
Auch die Schützengesellschaft Ermatingen bietet die Möglichkeit, das Bundesprogramm zu absolvieren.

Das erste Bundesprogramm kann am Samstag, 3. Mai 2025, von 13.30 bis 15.30 Uhr beim Schützenhaus an der Wolfsbergstrasse geschossen werden.

Weitere Informationen zur ausserdienstlichen Schiesspflicht 2025 sind auf der Webseite des Amtes für Bevölkerungsschutz und Armee verfügbar.